Steuern· 4 Min. Lesezeit
Zinsen richtig versteuern: Freistellungsauftrag clever nutzen
Mit dem Sparer-Pauschbetrag bleiben 1.000 € Zinsen pro Jahr steuerfrei – so verteilst du ihn optimal.
Pro Person bleiben 1.000 € Kapitalerträge im Jahr steuerfrei – bei zusammenveranlagten Ehepaaren sogar 2.000 €. Voraussetzung ist ein Freistellungsauftrag bei jeder Bank.
Verteile den Freibetrag dort, wo du tatsächlich Zinsen erwartest. Die Banken übermitteln genutzte Beträge an das Bundeszentralamt für Steuern – Doppelnutzung wird also auffallen.
Bei ausländischen Banken behalten viele Institute keine Quellensteuer ein. Du musst Zinsen dann selbst in der Steuererklärung angeben.
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